Im Gegensatz zu einer Neuinstallation des Systems (z. B. nach einem schwerwiegenden Fehler) werden bei einer Reparaturinstallation (auch als "Inplace Upgrade" genannt) die persönlichen Daten und alle installierten Programme / Apps beibehalten. Eine Reparaturinstallation ist nur bei einem laufenden / funktionsfähigen Betriebssystem möglich. Beim "Inplace Upgrade" kann entweder wieder die selbe Version aber auch eine neuere Version installiert werden. Die Reparaturinstallation bzw. das aktuelle Funktionsupdate für das System lässt sich auch per Windows Update erzwingen.
Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu berücksichtigen:
- Nach jeder erfolgreichen Updateinstallation wird der Registrierungsschlüssel wieder auf "0" gesetzt.
- Es kann mehrere Stunden oder Tage dauern, bis die Reparaturfunktion bzw. das Funktionsupdate angeboten wird.
So geht's:
- Starten Sie "%windir%\regedit.exe" bzw. "%windir%\regedt32.exe".
- Klicken Sie sich durch folgende Schlüssel (Ordner) hindurch:
HKEY_LOCAL_MACHINE
Software
Microsoft
Windows
CurrentVersion
- Doppelklicken Sie auf den Schlüssel "AllowInplaceUpgrade".
Falls dieser Schlüssel noch nicht existiert, dann müssen Sie ihn erstellen. Dazu klicken Sie mit der rechten Maustaste in das rechte Fenster. Im Kontextmenü wählen Sie "Neu" > "DWORD-Wert" (REG_DWORD). Als Schlüsselnamen geben Sie "AllowInplaceUpgrade" ein.
- Ändern Sie den Wert ggf. von "0" (Reparaturinstallation nicht durchführen) auf "1" (Reparaturinstallation durchführen).
- Die Änderungen werden ggf. erst nach einem Neustart aktiv.
Hinweise:
- AllowInplaceUpgrade:
0 = Ein Benutzer muss eine Reparaturinstallation (Inplace Upgrade) manuell ausführen (Standard)
1 = Eine Reparaturinstallation (Inplace Upgrade) des Systems wird über Windows Update erzwungen.
- Ändern Sie bitte nichts anderes in der Registrierungsdatei. Dies kann zur Folge haben, dass Windows und/oder Anwendungsprogramme nicht mehr richtig arbeiten.
Versionshinweis:
- Diese Einstellung gilt erst ab Windows 10 Version 2004.
Weitere Informationen (u.a. Quelle):
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